Aufsichtspflicht vs. Datenschutz
Lebensgefahr durch Ertrinken erfordert Beobachtung — gleichzeitig schützt die DSGVO Persönlichkeitsrechte. Wir entwickeln das Konzept, das beides abbildet: was darf gefilmt, gespeichert, ausgewertet werden?
Standbein 3
Datenschutzberatung vom ausgebildeten Datenschutzbeauftragten — mit Schwerpunkt Videoüberwachung im Bad und 20 Jahren Praxiserfahrung im Bäderbetrieb.
Beratend — nicht rechtsberatend.
smartbaden bietet datenschutzberatende Leistungen als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter an. Die Tätigkeit umfasst Beratung, Dokumentation, Schulung und Prozessbegleitung — keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Für rechtsverbindliche Fragen oder anwaltliche Vertretung verweisen wir an einen Fachanwalt für IT-Recht.
Was ein DSB im Bad tut
Bäderbetriebe verarbeiten täglich personenbezogene Daten — Mitarbeiter, Mitglieder, Kursteilnehmer, Aufsichtsvideos, Eintrittsstatistiken, Schwimmleistungs-Daten. Die DSGVO und das BDSG geben den Rahmen vor; die Aufsichtsbehörden prüfen ihn zunehmend aktiv.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist die formal bestellte Schnittstelle zwischen Bäderbetrieb und gesetzlichen Anforderungen. Er dokumentiert, schult, begleitet — und ist die erste Ansprechperson bei Vorfällen oder Aufsichtsanfragen.
smartbaden bringt zwei Welten zusammen: DSB-Ausbildung plus 20 Jahre Bäderpraxis. Die Beratung kennt die Becken-Realität — was funktioniert beim Personal, was scheitert in der Schicht, wo wirklich Risiken liegen.
Spezialisierung
Aufsichtspflicht und Persönlichkeitsrechte kollidieren am Becken stärker als irgendwo sonst. Generalisten-DSBs decken das Thema selten mit Tiefe ab. Hier liegt der inhaltliche Schwerpunkt von smartbaden.
Lebensgefahr durch Ertrinken erfordert Beobachtung — gleichzeitig schützt die DSGVO Persönlichkeitsrechte. Wir entwickeln das Konzept, das beides abbildet: was darf gefilmt, gespeichert, ausgewertet werden?
Wie lange dürfen Aufnahmen liegen? Wer darf draufschauen? Was passiert bei Vorfällen? Konkrete Vorgaben pro Verarbeitungszweck — von Live-Aufsicht (keine Speicherung) bis Vorfall-Sicherung (begrenzte Speicherdauer).
Pflichtinformationen nach Art. 13 DSGVO an jedem Eingang und Beobachtungsbereich. Wir liefern Schilder-Vorlagen, Aushang-Texte und Datenschutzerklärungs-Bausteine — kommunal-tauglich formuliert.
Nacktbereiche sind tabu, Übergänge brauchen klare Regeln. Wir dokumentieren, wo Kameras stehen dürfen, welche Sichtbereiche unzulässig sind, und wie Abdeckungen oder Maskierungen technisch umgesetzt werden.
Was Sie konkret bekommen.
Videoüberwachungs-Konzept als eigenständiges Dokument: Verarbeitungszwecke, Speicherfristen, Zugriffsrechte, Schilder-Vorlagen, Sichtbereichskarten, Mitarbeiter-Anweisung. Übergabe inkl. Workshop für Geschäftsführung und verantwortliche Personen.
Alle Leistungen
Auch jenseits der Videoüberwachung deckt smartbaden die volle Breite der DSB-Tätigkeiten ab — einzeln buchbar oder im Retainermodell als externer DSB.
Aufbau und Pflege Ihres Verzeichnisses nach Art. 30 DSGVO — alle Verarbeitungstätigkeiten strukturiert dokumentiert, prüfbar bei Aufsichtsanfragen.
Risikoanalyse für Verarbeitungen mit hohem Risiko nach Art. 35 DSGVO — Methodik, Bewertung, Dokumentation. Pflicht z. B. bei Videoüberwachung im großen Maßstab.
Technische und Organisatorische Maßnahmen dokumentieren — Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Verschlüsselung, Backup. Vorlage anhand Ihrer realen Strukturen.
Erstellen oder prüfen von Verträgen nach Art. 28 DSGVO mit Dienstleistern (IT, Wartung, Cloud). Vorlagen für Bäderbetriebe vorbereitet.
Datenschutz-Grundlagen für Aufsichtspersonal, Kasse, Verwaltung — Halbtagesformat, online oder vor Ort. Mit Bezug auf den Bäder-Alltag, nicht aus dem Lehrbuch.
Bei einem Vorfall (Datenleck, unberechtigter Zugriff): Sofortbewertung, Meldung an Aufsicht innerhalb 72 h, Betroffenen-Information, Dokumentation.
Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter — feste Ansprechperson, regelmäßige Audits, jährlicher Bericht. Retainer-Modell, monatliche Pauschale.
Erstellen oder Aktualisieren von Datenschutzerklärungen für Webseiten, Apps und Online-Services Ihres Bades — inklusive Cookie-Bannern und Einwilligungslogik.
Ablauf
60 Minuten unverbindlich und kostenfrei. Wir klären, wo Ihr Datenschutz-Bedarf liegt — Bestandsaufnahme, akute Themen, gesetzliche Pflichten.
Strukturierte Aufnahme der Verarbeitungstätigkeiten und Risiken. Sie bekommen eine konkrete Empfehlungsliste, was als Erstes anzugehen ist.
VVT, TOMs, DSFA, AVV — wir bauen oder aktualisieren Ihre Dokumente. Schilder, Schulungen und Prozesse werden begleitend eingeführt.
Auf Wunsch laufende Begleitung als externer DSB, jährliche Audits, Aktualisierung bei Gesetzesänderungen oder neuen Verarbeitungen.
Preise
Beratung nach Stunden, Projekt-Pauschalen für klar abgrenzbare Lieferungen oder laufender DSB-Retainer. Konkrete Konditionen werden im Erstgespräch besprochen — das ist immer kostenfrei.
Erstgespräch immer kostenfrei.
60 Minuten unverbindlich — wir klären Bedarf und akute Themen, danach entscheiden Sie über die Beauftragung.
Einzelberatung
Stundenweise
Abrechnung in 15-Min-Takten · Erst nach Auftragsbestätigung
Erstgespräch buchenProjekt-Pauschalen
Konkrete Lieferleistung
Spezialisierung Videoüberwachung im Bad ist häufigste Pauschale
Angebot anfordernExterner DSB
Laufender Retainer
Mindestlaufzeit 12 Monate · Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Quartalsende
Beratung anfragenKonditionen werden im individuellen Angebot als Netto-Beträge ausgewiesen. Aktuell wird im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte sich der Status ändern, wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zusätzlich ausgewiesen.
Häufige Fragen
Nein. Als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter biete ich Beratung, Dokumentation, Schulung und Prozessbegleitung — keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Bei rechtsverbindlichen Fragen oder anwaltlicher Vertretung verweise ich an einen Fachanwalt für IT-Recht. Die Beratungsleistungen orientieren sich an der DSGVO, dem BDSG und den Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden — verbindlich auslegen darf das nur ein Gericht oder eine Aufsichtsbehörde.
Weil dort Aufsichtspflicht (Lebensgefahr durch Ertrinken) und Persönlichkeitsrechte (Nacktbereiche, Minderjährige) am stärksten kollidieren. Aus 20 Jahren Bäderbetrieb kenne ich beide Seiten — die Praxis-Anforderungen am Beckenrand und die rechtlichen Anforderungen aus der DSB-Ausbildung. Das ist eine Spezialisierung, die Generalisten-DSBs typischerweise nicht abdecken.
Ja. Ich kann als externer Datenschutzbeauftragter nach § 38 BDSG bestellt werden — typisch für Bäder mit ständigen, regelmäßigen Verarbeitungen personenbezogener Daten (Mitglieder, Beschäftigte, Videoüberwachung). Die Bestellung wird der Aufsichtsbehörde gemeldet, die Funktion läuft mit monatlicher Pauschale.
Konkrete Konditionen werden im Erstgespräch besprochen. Die Tarife sind dreigeteilt: Einzelberatung (Stundensatz), Projekt-Pauschalen (z. B. Videoüberwachungs-Konzept, VVT-Aufbau) und externer DSB (monatlicher Retainer). Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.
Erstgespräch typischerweise innerhalb einer Woche, Beauftragung nach Angebotsannahme. Bei akuten Vorfällen (Datenleck, Aufsichtsanfrage) gibt es Sofort-Rückrufe — die 72-Stunden-Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO ist kein Spielraum.
DSGVO-Bußgelder werden ausschließlich von Aufsichtsbehörden verhängt und können nur durch Anwälte rechtlich angefochten werden. Meine Beratung soll Verstöße vermeiden und die Dokumentationspflichten erfüllen — eine Bußgeld-Garantie kann seriöserweise niemand geben.
Kostenfrei, unverbindlich, mit konkreten Empfehlungen statt Allgemeinplätzen. Direkter Draht zum DSB — der gleiche, der die Beratung dann auch macht.