Zum Inhalt springen
SMARTBADEN Kontakt
← Zurück zur Übersicht

Standbein 3

Datenschutz für Schwimmbäder

Datenschutzberatung vom ausgebildeten Datenschutzbeauftragten — mit Schwerpunkt Videoüberwachung im Bad und 20 Jahren Praxiserfahrung im Bäderbetrieb.

Beratend — nicht rechtsberatend.

smartbaden bietet datenschutz­beratende Leistungen als ausgebildeter Datenschutz­beauftragter an. Die Tätigkeit umfasst Beratung, Dokumentation, Schulung und Prozess­begleitung — keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Für rechtsverbindliche Fragen oder anwaltliche Vertretung verweisen wir an einen Fachanwalt für IT-Recht.

Was ein DSB im Bad tut

DSGVO ist kein Aufkleber. Sondern Architektur.

Bäderbetriebe verarbeiten täglich personenbezogene Daten — Mitarbeiter, Mitglieder, Kursteilnehmer, Aufsichts­videos, Eintritts­statistiken, Schwimmleistungs-Daten. Die DSGVO und das BDSG geben den Rahmen vor; die Aufsichts­behörden prüfen ihn zunehmend aktiv.

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist die formal bestellte Schnittstelle zwischen Bäderbetrieb und gesetzlichen Anforderungen. Er dokumentiert, schult, begleitet — und ist die erste Ansprech­person bei Vorfällen oder Aufsichts­anfragen.

smartbaden bringt zwei Welten zusammen: DSB-Ausbildung plus 20 Jahre Bäderpraxis. Die Beratung kennt die Becken-Realität — was funktioniert beim Personal, was scheitert in der Schicht, wo wirklich Risiken liegen.

Spezialisierung

Videoüberwachung im Bad — der Spezialfall.

Aufsichtspflicht und Persönlichkeitsrechte kollidieren am Becken stärker als irgendwo sonst. Generalisten-DSBs decken das Thema selten mit Tiefe ab. Hier liegt der inhaltliche Schwerpunkt von smartbaden.

Aufsichtspflicht vs. Datenschutz

Lebensgefahr durch Ertrinken erfordert Beobachtung — gleichzeitig schützt die DSGVO Persönlichkeitsrechte. Wir entwickeln das Konzept, das beides abbildet: was darf gefilmt, gespeichert, ausgewertet werden?

Speicherdauer & Zugriff

Wie lange dürfen Aufnahmen liegen? Wer darf draufschauen? Was passiert bei Vorfällen? Konkrete Vorgaben pro Verarbeitungszweck — von Live-Aufsicht (keine Speicherung) bis Vorfall-Sicherung (begrenzte Speicherdauer).

Schilder, Hinweise, Einwilligung

Pflichtinformationen nach Art. 13 DSGVO an jedem Eingang und Beobachtungs­bereich. Wir liefern Schilder-Vorlagen, Aushang-Texte und Datenschutzerklärungs-Bausteine — kommunal-tauglich formuliert.

Sonderbereiche: Sauna & Umkleide

Nacktbereiche sind tabu, Übergänge brauchen klare Regeln. Wir dokumentieren, wo Kameras stehen dürfen, welche Sichtbereiche unzulässig sind, und wie Abdeckungen oder Maskierungen technisch umgesetzt werden.

Was Sie konkret bekommen.

Videoüberwachungs-Konzept als eigenständiges Dokument: Verarbeitungs­zwecke, Speicherfristen, Zugriffsrechte, Schilder-Vorlagen, Sichtbereichs­karten, Mitarbeiter-Anweisung. Übergabe inkl. Workshop für Geschäfts­führung und verantwortliche Personen.

Erstgespräch anfragen

Alle Leistungen

Was sonst noch zu Ihrem Datenschutz gehört.

Auch jenseits der Videoüberwachung deckt smartbaden die volle Breite der DSB-Tätigkeiten ab — einzeln buchbar oder im Retainer­modell als externer DSB.

Verarbeitungsverzeichnis (VVT)

Aufbau und Pflege Ihres Verzeichnisses nach Art. 30 DSGVO — alle Verarbeitungstätigkeiten strukturiert dokumentiert, prüfbar bei Aufsichts­anfragen.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Risikoanalyse für Verarbeitungen mit hohem Risiko nach Art. 35 DSGVO — Methodik, Bewertung, Dokumentation. Pflicht z. B. bei Videoüberwachung im großen Maßstab.

TOMs nach Art. 32 DSGVO

Technische und Organisatorische Maßnahmen dokumentieren — Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Verschlüsselung, Backup. Vorlage anhand Ihrer realen Strukturen.

Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)

Erstellen oder prüfen von Verträgen nach Art. 28 DSGVO mit Dienstleistern (IT, Wartung, Cloud). Vorlagen für Bäderbetriebe vorbereitet.

Mitarbeiter-Schulungen

Datenschutz-Grundlagen für Aufsichtspersonal, Kasse, Verwaltung — Halbtagesformat, online oder vor Ort. Mit Bezug auf den Bäder-Alltag, nicht aus dem Lehrbuch.

Datenschutzvorfall-Beratung

Bei einem Vorfall (Datenleck, unberechtigter Zugriff): Sofortbewertung, Meldung an Aufsicht innerhalb 72 h, Betroffenen-Information, Dokumentation.

Externer DSB (§ 38 BDSG)

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter — feste Ansprech­person, regelmäßige Audits, jährlicher Bericht. Retainer-Modell, monatliche Pauschale.

Datenschutzerklärungen Web & App

Erstellen oder Aktualisieren von Datenschutzerklärungen für Webseiten, Apps und Online-Services Ihres Bades — inklusive Cookie-Bannern und Einwilligungs­logik.

Ablauf

Vom Erstgespräch zur laufenden Begleitung.

1

Erstgespräch

60 Minuten unverbindlich und kostenfrei. Wir klären, wo Ihr Datenschutz-Bedarf liegt — Bestandsaufnahme, akute Themen, gesetzliche Pflichten.

2

Bedarfs-Analyse

Strukturierte Aufnahme der Verarbeitungs­tätigkeiten und Risiken. Sie bekommen eine konkrete Empfehlungs­liste, was als Erstes anzugehen ist.

3

Umsetzung & Dokumentation

VVT, TOMs, DSFA, AVV — wir bauen oder aktualisieren Ihre Dokumente. Schilder, Schulungen und Prozesse werden begleitend eingeführt.

4

Begleitung & Audit

Auf Wunsch laufende Begleitung als externer DSB, jährliche Audits, Aktualisierung bei Gesetzesänderungen oder neuen Verarbeitungen.

Preise

Drei Modelle, je nach Bedarf.

Beratung nach Stunden, Projekt-Pauschalen für klar abgrenzbare Lieferungen oder laufender DSB-Retainer. Konkrete Konditionen werden im Erstgespräch besprochen — das ist immer kostenfrei.

Erstgespräch immer kostenfrei.

60 Minuten unverbindlich — wir klären Bedarf und akute Themen, danach entscheiden Sie über die Beauftragung.

Einzelberatung

Stundenweise

Auf Anfrage
  • AVV prüfen
  • Schnelle Klärung
  • Auskunfts­ersuchen begleiten
  • Stundensatz nach Aufwand
  • Keine Mindestabnahme
  • Erstgespräch kostenfrei
  • Auf Wunsch online oder vor Ort

Abrechnung in 15-Min-Takten · Erst nach Auftragsbestätigung

Erstgespräch buchen
Häufigste Wahl

Projekt-Pauschalen

Konkrete Lieferleistung

Auf Anfrage
  • Videoüberwachungs-Konzept
  • VVT-Aufbau
  • DSFA
  • TOMs-Dokument
  • Pauschalpreis pro Lieferung
  • Klare Definition vorab
  • Festpreis ohne Stunden­zählerei
  • Inklusive Übergabe-Workshop

Spezialisierung Videoüberwachung im Bad ist häufig­ste Pauschale

Angebot anfordern

Externer DSB

Laufender Retainer

Auf Anfrage
  • § 38 BDSG-Bestellung
  • Monats-Pauschale
  • Jährliches Audit
  • Feste Ansprech­person
  • Regelmäßige Begehungen / Online-Audits
  • Jahresbericht zur Vorlage Geschäfts­führung
  • Inklusive Akut-Beratung bei Vorfällen

Mindestlaufzeit 12 Monate · Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Quartalsende

Beratung anfragen

Konditionen werden im individuellen Angebot als Netto-Beträge ausgewiesen. Aktuell wird im Rahmen der Kleinunternehmer­regelung nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte sich der Status ändern, wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zusätzlich ausgewiesen.

Häufige Fragen

FAQ.

Bieten Sie Rechtsberatung an?

Nein. Als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter biete ich Beratung, Dokumentation, Schulung und Prozessbegleitung — keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungs­gesetzes (RDG). Bei rechtsverbindlichen Fragen oder anwaltlicher Vertretung verweise ich an einen Fachanwalt für IT-Recht. Die Beratungs­leistungen orientieren sich an der DSGVO, dem BDSG und den Veröffentlichungen der Aufsichts­behörden — verbindlich auslegen darf das nur ein Gericht oder eine Aufsichts­behörde.

Warum Schwerpunkt Videoüberwachung?

Weil dort Aufsichts­pflicht (Lebensgefahr durch Ertrinken) und Persönlichkeits­rechte (Nacktbereiche, Minderjährige) am stärksten kollidieren. Aus 20 Jahren Bäderbetrieb kenne ich beide Seiten — die Praxis-Anforderungen am Beckenrand und die rechtlichen Anforderungen aus der DSB-Ausbildung. Das ist eine Spezialisierung, die Generalisten-DSBs typischerweise nicht abdecken.

Übernehmen Sie auch die DSB-Funktion offiziell?

Ja. Ich kann als externer Datenschutzbeauftragter nach § 38 BDSG bestellt werden — typisch für Bäder mit ständigen, regelmäßigen Verarbeitungen personenbezogener Daten (Mitglieder, Beschäftigte, Videoüberwachung). Die Bestellung wird der Aufsichts­behörde gemeldet, die Funktion läuft mit monatlicher Pauschale.

Was kostet die Beratung?

Konkrete Konditionen werden im Erstgespräch besprochen. Die Tarife sind dreigeteilt: Einzelberatung (Stundensatz), Projekt-Pauschalen (z. B. Videoüberwachungs-Konzept, VVT-Aufbau) und externer DSB (monatlicher Retainer). Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.

Wie schnell kann die Zusammen­arbeit starten?

Erstgespräch typischerweise innerhalb einer Woche, Beauftragung nach Angebots­annahme. Bei akuten Vorfällen (Datenleck, Aufsichts­anfrage) gibt es Sofort-Rückrufe — die 72-Stunden-Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO ist kein Spielraum.

Was ist mit DSGVO-Bußgeldern?

DSGVO-Bußgelder werden ausschließlich von Aufsichts­behörden verhängt und können nur durch Anwälte rechtlich angefochten werden. Meine Beratung soll Verstöße vermeiden und die Dokumentations­pflichten erfüllen — eine Bußgeld-Garantie kann seriöserweise niemand geben.

60 Minuten Erstgespräch — und Sie wissen, wo Ihr Bad steht.

Kostenfrei, unverbindlich, mit konkreten Empfehlungen statt Allgemein­plätzen. Direkter Draht zum DSB — der gleiche, der die Beratung dann auch macht.